Notwendige Novellierung
des Notfallsanitätergesetzes
von Jens Ackermann
Nach jahrelangem Ringen um ein neues Ausbildungsgesetz für den Rettungsdienst wurde durch die christlich-liberale Bundesregierung im vergangenen Jahr endlich eine entsprechende Gesetzesnovelle angestoßen. Am 28. Februar 2013 beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition den Gesetzentwurf. Das neue Notfallsanitätergesetz ist ein Bestandteil der notwendigen Modernisierung des Rettungsdienstes in Deutschland.
Bereits Mitte der 1990er-Jahre wurde das Rettungsdienstwesen in Deutschland evaluiert und für reformbedürftig erklärt. Der lange Zeitraum der Debatte zeigt, wie unterschiedlich die Positionen der betroffenen Berufsgruppen sind und wie schwer es ist, unter allen Beteiligten einen gemeinsamen Nenner zu finden. Dabei stellte sich heraus, dass zwischen den politischen Parteien weniger Dissens zum Vorhaben besteht als zwischen den anderen beteiligten Akteuren.
Deutschland benötigt eine flächendeckende medizinische Notfallversorgung. Diese kann es nur in einem Miteinander von Notärzten und Notfallsanitätern geben.
Mit Blick auf die besondere Ausbildung und auf die anspruchsvollen Anforderungen dieses Berufes ist es schon lange der Wunsch von Rettungssanitätern und -assistenten, dass ihrem Berufsbild mit einem neuen und modernen Gesetz besser entsprochen wird. Als Rettungsassistent war es mir eine Herzensangelegenheit, mich im Bundestag für die Novellierung des Gesetzes stark zu machen.
Jeden Tag und jede Nacht leistet der Rettungsdienst für die Menschen in unserem Land einen wichtigen Beitrag. Umso wichtiger ist es, dass der Rettungsdienst auf dem neuesten Stand der Technik und des Wissens ist.
Die Technik ist in Deutschland herausragend, zudem erfolgt mit der Einführung des Terrestrischen Bündelfunks (TETRA Digitalfunk) in den Rettungswachen ein weiterer Schritt in die Moderne. Nun heißt es, auch im Bereich der Ausbildung der Rettungskräfte endlich aufzuholen.
Die Menschen haben ein Anrecht auf eine gute medizinische Versorgung mit gut ausgebildetem Personal, egal wo sie leben. Das Notfallsanitätergesetz ist somit ein weiterer Schritt bei der Sicherstellung unserer künftigen Gesundheitsversorgung. Im Hinblick auf die Herausforderungen des demographischen Wandels bietet das Gesetz Perspektiven für den ländlichen und für den urbanen Raum.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2013.
© 2006 - 2013 (2024) - das rathaus - Zeitschrift für Kommunalpolitik