NRW: Die verpasste Chance
einer Sparkassenfusion
von Ralf Witzel
Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalens hatte die Fusion der Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe beschlossen. Anstelle einer Fusion wollen die beiden Verbände lieber stärker kooperieren - die heutige Landesregierung will die Verbände nicht zur Fusion zwingen, sondern eher das NRW-Sparkassengesetz wieder ändern.
In Regierungsverantwortung hat die FDP 2008 das nordrhein-westfälische Sparkassengesetz dergestalt geändert, dass die beiden selbstständigen Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe bis spätestens Mai 2012 zu einem Verband fusionieren sollten. Dieser Verband sollte dann die Interessen einheitlich wahrnehmen. Die lange Übergangszeit von vier Jahren wurde mit der Sparkassenseite auf deren Wunsch so vereinbart, damit die Fusion harmonisch und ohne Qualitätsverlust gelingen könnte. Beide Sparkassenverbände haben seinerzeit in ihren jeweiligen Verbandsversammlungen eine unwiderrufliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Verbandsfusion beschlossen, in der das nähere Verfahren geregelt wurde.
Es stellt sich die Frage, warum bis Mitte des Jahres 2013 noch immer nichts geschehen ist, um Recht und Gesetz auch umzusetzen. Die Sparkassen haben Mitte 2012 mitgeteilt, dass sie inzwischen entschieden haben, die gesetzlichen Regelungen zu ignorieren und keinen Zusammenschluss vorzunehmen. Ebenso verhält sich die rot-grüne Landesregierung: Statt Gesetzesrecht zu vollziehen, wozu auch sie bis spätestens Jahresende 2012 verpflichtet gewesen wäre, will sie nun ihrerseits das Sparkassengesetz so gestalten, dass Veränderungen erst gar nicht mehr notwendig sind. Rot-Grün will per Gesetz regeln, dass die Fusion entfällt. Stattdessen will die Landesregierung in den Sparkassen eine Frauenquote einführen - wie in den Kontrollgremien von anderen Landesbetrieben und Unternehmen mit Landesbeteiligung auch.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2013.
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