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Baden-Württemberg:
Landräte sollen direkt gewählt werden können

 

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg will den Bürgern die Möglichkeit geben, ihren Landrat direkt zu wählen. Dazu hat sie einen eigenen Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 15/1566) in den Landtag eingebracht.

Die baden-württembergische Landkreisordnung schreibt vor, dass ein Landrat durch die Mitglieder des Kreistags gewählt wird. Dies will die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg nun ändern: Zukünftig soll nach dem Willen der Liberalen der Landrat von den wahlberechtigten Einwohnern eines Kreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Dazu sollen die Modalitäten zur Wahl des Landrats in der Landkreisordnung entsprechend den Regelungen zur Wahl des Bürgermeisters geändert werden.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2012.


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