Bayern: Gerechtere Sitzzuteilung
in den Kommunalparlamenten
Die FDP-Landtagsfraktion hat einen weiteren Punkt aus dem Wahlprogramm umgesetzt und hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz im Freistaat Bayern geändert. Die Sitzverteilung in Kommunalparlamenten erfolgt zukünftig nach dem gerechteren Hare-Niemeyer-Verfahren.
Am 1. Januar 2011 traten im Freistaat die Änderungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in Kraft. Bei den nächsten Bezirkstagswahlen 2013 und den Kommunalwahlen 2014 werden die Sitze in allen Bezirks- und Kreistagen sowie in den Stadt- und Gemeinderäten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2011.