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Bundesgesetzgebung:
Kinder dürfen auch laut sein

 

von Judith Skudelny

Kinder lachen, toben, singen, schreien, streiten und spielen. Für die Einen ist das "Lärm" - für die Anderen gehören diese Geräusche zum normalen Entwicklungsprozess des Erwachsenwerdens dazu. Damit gerichtliche Auseinandersetzungen über die Zumutbarkeit von Kinderlärm zukünftig weitgehend vermieden werden, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

In der Vergangenheit war Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen immer wieder Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Oftmals entstanden aus Unmut über die laut spielenden Kinder sogar Klagen. Häufig mussten die Gemeinden dann tief in die Stadtkasse greifen, um zusätzlich teure Lärmschutzmaßnahmen zu bezahlen.

Die Folge war manchmal sogar, dass die Nutzung der Spielstätten stark eingeschränkt wurde oder diese sogar geschlossen werden mussten. Die Leidtragenden sind die Kinder.

Doch Kinder und ihre Lebhaftigkeit gehören zu unserem Leben dazu. Hierzu zählt eben auch, dass Kinder manchmal auch laut sind - das ist ganz normal. Toleranz gegenüber spielenden Kindern sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Kinder sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und nicht nur dann, wenn sie leise sind. Oft reicht die Toleranz jedoch nur, soweit der Lärm der spielenden Kinder einen selbst nicht stört.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2011.


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