Befangenheitsvorschriften:
Schutz vor Interessenkonflikten
von Daniel Bullinger
Vorschriften zur Befangenheit sind ein wichtiger Baustein der präventiven Korruptionsbekämpfung. Der Gesetzgeber will damit den Vorrang des Allgemeininteresses vor den Interessen Einzelner bei Entscheidungen der kommunalen Körperschaften sichern. Ziel von Befangenheitsvorschriften ist aber auch, eine möglichst vollständige Teilnahme aller ehrenamtlichen Vertreter des Kommunalparlaments an Entscheidungsprozessen auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.
Befangene können ausgeschlossen werden (Foto: LoB).
Als Korruption wird allgemein der Umstand beschrieben, dass eine Entscheidung auf Grund eines Vorteils - in der Regel einer Geldleistung - zu Gunsten desjenigen beeinflusst wird, der diese Vergütung gewährt. Aber auch persönliche Gründe können dafür verantwortlich sein, dass eine Entscheidung nicht aus Sachgründen getroffen wird. Es handelt sich dabei nicht um Korruption im wörtlichen Sinn, die Problematik ist aber die gleiche.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2009.