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Handreichung
zum Monti-Paket

 

Am 29. November 2006 treten einige für die Kommunen zentrale Regelungen im Beihilfebereich in Kraft (Artikel 4c, d und e sowie der Artikel 6 der Freistellungsentscheidung der EU-Kommission vom 28. November 2005). Durch dieses so genannte Monti-Paket wird bei der Finanzierung von Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Als Teil des Pakets wurde auch die so genannte Freistellungsentscheidung veröffentlicht. Auf Grund dieser Entscheidung werden zukünftig Ausgleichszahlungen, die Städte und Gemeinde ihren Unternehmen und Einrichtungen für die Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge zuwenden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmelde- und Genehmigungspflicht des europäischen Beihilferechts freigestellt.

Die Freistellungsentscheidung schafft so mehr Rechtssicherheit für Ausgleichszahlungen und stellt dadurch einen wichtigen Baustein zum Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge dar.

Um die Kommunen rechtzeitig über den neuen beihilferechtlichen Rahmen zu informieren, wurde auf Initiative des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) eine Handreichung von einer eigens dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des Unterarbeitskreises für kommunale Wirtschaft und Finanzen des Arbeitskreises III "Kommunale Angelegenheiten" der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder erstellt.

Diese Handreichung finden Sie unter der Rubrik "Kommunalreport" auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: www.dstgb.de


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